Menschenrechte & Audi: Handeln statt wegschauen

Wachsam sein, besser werden, Risiken nicht kleinreden: Als Audi Menschenrechtsbeauftragter überprüft, analysiert und überwacht Daniel Patnaik menschenrechtsrelevante Aktivitäten des Konzerns. Ein Gespräch über Herausforderungen, Ansprüche und seine persönliche Motivation.

28.07.2023 Lesezeit: 3 min

Daniel Patnaik, Audi Menschenrechtsbeauftragter
Seit Anfang 2023 koordiniert und kontrolliert Daniel Patnaik als Menschenrechtsbeauftragter die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Audi Konzerns und entlang der Lieferkette.

Herr Patnaik, inwiefern sind Menschenrechte bei Audi ein Thema?

Patnaik: Audi als weltweit aktiver Automobilhersteller trägt eine Menge Verantwortung – für die Umwelt, für die eigenen Mitarbeitenden und die Gesellschaft. Und somit auch für die Menschen, die sich entlang der Audi Lieferkette bewegen und für das Unternehmen im Einsatz sind. Diese Verantwortung ist uns sehr wichtig und deshalb neben Wertschätzung, Offenheit und Integrität auch einer unserer vier Unternehmenswerte.  

 

Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte verpflichten und so viel Verantwortung übernehmen, wie es uns nur möglich ist. Wir wissen aber auch: Risiken wie die Verletzung von Menschenrechten gibt es, und wir können diese Risiken bei Zehntausenden von Mitarbeitenden und Zulieferunternehmen nicht hundertprozentig ausschließen. Wir müssen sie und ihre Ursachen daher genau verstehen und dann Maßnahmen entwickeln oder nachschärfen, damit diese Risiken gar nicht erst eintreten – oder eben bearbeitet und behoben werden können.  

Was heißt das für Ihre tägliche Arbeit?

Patnaik: Bei Audi bin ich der zentrale Ansprechpartner für alles, was mit Menschenrechten zu tun hat. Mein Team und ich überprüfen, analysieren und überwachen die menschenrechtsrelevanten Aktivitäten des Audi Konzerns und schaffen Systeme wie die Risikoerfassung, -analyse und -bewertung einschließlich konkreter Präventionsmaßnahmen. Die Systeme folgen der „Plan-Do-Check-Act-Logik“, einem klassischen Managementansatz. 

 

Ein großes Plus für unsere Arbeit ist auch die Verankerung des Themas Menschenrechte in unserem etablierten Compliance-Management-System. Ganz wichtig ist aus meiner Sicht zudem die Transparenz, die wir ab 2024 schaffen werden mit einem jährlichen detaillierten Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten an unseren Vorstand und den Wirtschaftsausschuss, an Mitarbeitende, Behörden und die Öffentlichkeit – um einige unserer Stakeholdergruppen zu nennen. 

Verantwortung, Offenheit, Wertschätzung und Integrität als zentrale Unternehmenswerte

Welche Schwerpunkte setzen Sie in Ihrer Arbeit zurzeit?

Patnaik: Wir erarbeiten im Moment eine einheitliche Menschenrechtsstrategie. Dazu nutzen wir die wertvolle Arbeit, die im Unternehmen bereits geleistet wird, wie zum Beispiel die Risikoerfassung und -bewertung, das S-Rating – also das Nachhaltigkeitsrating für Zulieferunternehmen – und der Supply Chain Grievance Mechanism mitsamt den daraus resultierenden Maßnahmen in den Gesellschaften des Audi Konzerns. Wir nehmen dieses gute Fundament und entwickeln es anhand von aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben weiter. Und wir stärken unsere Prozesse, damit wir Zielkonflikte mit einem realistischen Blick frühzeitig erkennen und auflösen können. 

 

Nehmen wir etwa das Beschwerdeverfahren für die Verletzung von Menschenrechten: Hier geht es nicht nur darum, einen Hinweis abzuarbeiten und ein Risiko abzustellen, sondern auch darum, Ursachen zu beseitigen, ein eventuelles Muster zu erkennen und dadurch generelle Verbesserungen des Verfahrens abzuleiten.  

 

Dabei stellen sich Fragen wie zum Beispiel: Warum wird das Beschwerdeverfahren nur von einer bestimmten Gruppe von Menschen benutzt und von einer anderen Gruppe nicht? Gibt es Hürden, die von Beschwerdeführer_innen erst überwunden werden müssen oder die diese gar daran hindern, einen Hinweis einzureichen?  

Daniel Patnaik, Audi Menschenrechtsbeauftragter

Daniel Patnaik bringt mehr als 20 Jahre internationale Erfahrung als Unternehmensanwalt bei Audi und Volkswagen in die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten ein und berichtet direkt an den Audi Vorstand. Mit der Position des Menschenrechtsbeauftragten verstärkt Audi die unternehmerische Ausrichtung nach ESG-Kriterien.

Daniel Patnaik, Audi Menschenrechtsbeauftragter

Audi hat sich auf das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gut vorbereitet. Worauf muss man aus Ihrer Sicht als Menschenrechtsbeauftragter jetzt besonders achten?

Patnaik: Eine zentrale Fragestellung ist, mit welchen Maßnahmen wir welches Problem in welcher Lieferkette auf welcher Stufe sinnvoll bearbeiten und bestenfalls lösen können. Das LkSG bestärkt uns, Risiken in der tiefen Lieferkette zu managen. Das bestätigt uns im bestehenden Ansatz, gerade im Zuge der Elektrifizierung unserer Produkte die Rohstofflieferketten in den Fokus zu nehmen.  

 

Gerade die verzweigten und vielschichtigen Lieferketten machen es erforderlich, dass wir risiko- und problemorientiert jeweils die richtigen Instrumente einsetzen oder sie auch erst entwickeln müssen. Nur so können wir angemessen agieren – und zwar über alle Wertschöpfungsstufen hinweg. Das ist eine große Herausforderung, aber es zeigt auch, welcher positive Einfluss von unserer Markengruppe ausgehen kann: Wir fordern schon seit geraumer Zeit ein, dass etwa 14.000 direkte Zulieferer in mehr als 60 Ländern unseren Code of Conduct für Geschäftspartner akzeptieren und diesen auch weitergeben müssen. 

 

In diesem Code of Conduct haben wir unsere grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt formuliert – als unveränderlichen Vertragsbestandteil. Wir haben auf Initiative der Audi Beschaffung seit fünf Jahren das bereits erwähnte Nachhaltigkeitsrating für Lieferant_innen, das Grundlage für eine Geschäftsbeziehung ist und die Einhaltung des Code of Conduct noch vor der Vergabe prüft. Hinzu kommen risikobasiert verpflichtende Schulungen zu Menschenrechten und Umwelt. Dieses Handlungsfeld ist riesig und wird niemals abgeschlossen sein. Es erfordert auch ein Umdenken in der Haltung und eine Orientierung an den Menschen, die von unserem Handeln betroffen sind. Es geht darum, stetig besser zu werden und aktuelle Entwicklungen in Politik, Recht und Gesellschaft aufzugreifen und, soweit möglich, auch mitzugestalten.  

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte verpflichten und so viel Verantwortung übernehmen, wie es uns nur möglich ist.

Daniel Patnaik, Audi Menschenrechtsbeauftragter

Inwieweit ist es hierbei von Vorteil, dass Audi ein Unternehmen des Volkswagen Konzerns ist?

Patnaik: Das ist ein großer Vorteil, weil wir gemeinsam strategisch vorgehen können. Ein Beitrag, den Audi leistet, ist zum Beispiel der Lead bei der Beschaffung von Aluminium. Das kommt daher, dass wir viele Jahre Erfahrung im Leichtbau haben – denken Sie an die industrieweit erste Vollaluminiumkarosserie, die 1994 im Audi A8 auf den Markt kam. Das gilt nicht nur für Aluminium. Im Volkswagen Konzern sind weitere 15 Risiko-Rohstoffe identifiziert worden, und es gibt einen Bericht über die Aktivitäten zur Risikominimierung. 

Menschenrechte nicht nur fordern, sondern sich für die Einhaltung stark machen

Nach einigen fachlichen nun noch eine persönliche Frage: Was treibt Sie an, sich für Menschenrechte stark zu machen?

Patnaik: Der Grundstein wurde vor vielen Jahren gelegt. Während meines Jurastudiums hatte ich die Möglichkeit, an einer Sitzung der Menschenrechtskommission in Genf teilzunehmen. Die Diskussionen und das Engagement dort beeindruckten mich nachhaltig. Das Thema hat mich in meinen mehr als 20 Jahren als Unternehmensanwalt bei Audi und Volkswagen immer begleitet. Mit meiner Arbeit als Menschenrechtsbeauftragter bei Audi schließt sich hier ein Kreis. Das ist der eine Grund.

Und der andere?

Patnaik: Ich bin schon in jungen Jahren mit meinem Vater nach Indien gereist, wo er sich sehr intensiv für Bildungsprojekte einsetzte. Über diese Projekte hatte ich unter anderem Kontakt zu sogenannten Steineklopfer_innen, also Menschen, die unter widrigsten Bedingungen Steinblöcke behauen, um Schotter für den Straßenbau herzustellen – Erwachsene wie auch Kinder. Ich habe dabei vieles gesehen und gelernt, das mich bis heute bewegt. Die Rechte, die wir als Menschen in Europa haben und die wir oft als selbstverständlich ansehen, sind es in anderen Regionen noch nicht. Dessen müssen wir uns als global agierendes Unternehmen bewusst sein. Und mich darum zu kümmern, ist mit mein Antrieb.

Leitplanken des Handelns

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Audi hat sich der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der OECD, den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung sowie der UN-Konvention gegen Korruption verpflichtet. Zudem ist das Unternehmen seit März 2022 nach einer Unterbrechung erneut Mitglied im UN Global Compact, die weltweit größte Initiative für nachhaltige Unternehmensführung. Die Mitgliedschaft in einer der aktivsten Plattformen für den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik bildet eine wichtige Säule des Stakeholder-Managements von Audi.


Bei Audi sind die Volkswagen Konzerngrundsätze, der Leadership.Compass und die Audi Unternehmenswerte – Wertschätzung, Offenheit, Verantwortung und Integrität – das Wertefundament und die Grundlage der Unternehmenskultur.

Die Verhaltensgrundsätze für die Mitarbeitenden des Audi Konzerns sind im Code of Conduct beschrieben. Der Code of Conduct unterstützt die Mitarbeitenden bei ihren täglichen Aufgaben im Unternehmen. Er liefert Orientierung, Rat und Hilfe für korrektes Verhalten am Arbeitsplatz, als Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft. Die Verhaltensgrundsätze sind für alle Mitarbeitenden verbindlich, unabhängig von der Hierarchieebene.

Der Code of Conduct stellt klare Regelungen zum richtigen Verhalten transparent und verständlich dar und ist allen Beschäftigten stets zugänglich. Dialog und Austausch stehen im Vordergrund. Praxisnahe Beispiele illustrieren die einzelnen Themenfelder und unterstützen die Mitarbeiter_innen beim Umgang mit den Regeln.

Zusätzlich gibt es den Code of Conduct für Geschäftspartner (Code of Conduct for Business Partners), der zentrale Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz enthält. Dieser Code of Conduct ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Verträge zwischen Audi und seinen Geschäftspartnern.

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