GRI-Index für den Audi Report 2020
GRI-Standards
Allgemeine Angaben
GRI-102-1: Name der Organisation
GRI-102-2: Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen
GRI 102-3: Hauptsitz der Organisation
GRI 102-4: Betriebsstätten
GRI 102-5: Eigentumsverhältnisse und Rechtsform
GRI 102-6: Belieferte Märkte
GRI 102-7: Größe der Organisation
GRI 102-8: Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern
GRI 102-9: Lieferkette
GRI 102-10: Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette
GRI 102-11: Vorsorgeansatz und Vorsorgeprinzip
GRI 102-12: Externe Initiativen
GRI 102-13: Mitgliedschaft in Verbände
- Audi arbeitet in unterschiedlichen Initiativen, Verbänden und Arbeitsgruppen, um ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Themen in Zusammenarbeit mit Stakeholdern zu diskutieren. Die Auflistung (s.u.) von Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen steht für den Austausch des Unternehmens mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Dies ist nur eine Auswahl aus zahlreichen Engagements, die auch die Interessen der Stakeholder des Unternehmens spiegeln. Die Darstellung erfolgte anhand der fünf Kapitel des Berichts, um den Bezug zu den berichteten Themen im Audi Report 2020 zu verdeutlichen:
- Strategie
VDA Verband der Automobilindustrie e.V., Berlin
eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft, Berlin - Wirtschaften & Integrität
Deutsches Institut für Compliance (DICO), Berlin
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Bonn
ZfW-Zentrum für Wirtschaftsethik gGmbH, Berlin - Produkte & Services
Deutsches Verkehrsforum e.V., Berlin - Wertschöpfung & Produktion
Biodiversity in Good Company Initiative e. V., Berlin
Co₂ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e.V., München - Mitarbeiter & Gesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM), München
Stiftung „Jugend forscht“ e.V., Hamburg
Verein zur Förd. kult. Belange in der Region IN, Ingolstadt
GRI 102-14: Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers
GRI 102-15: Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen
GRI 102-16: Werte, Grundsätze Standards und Verhaltensnormen
- Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 40 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 120 ff.
GRI 102-17: Verfahren zur Beratung und Bedenken in Bezug auf die Ethik
GRI 102-18: Führungsstruktur
- Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand bilden die Organe der AUDI AG. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist die Versammlung der Aktionäre bzw. Anteilseigner der Gesellschaft, in der sie ihre Rechte in den Angelegenheiten der Aktiengesellschaft ausüben. Der Vorstand führt die Geschäfte der AUDI AG und des Audi Konzerns nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der AUDI AG und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Darüber hinaus finden im Rahmen der Unternehmensführung die Ziele und Interessen des Volkswagen Konzernverbunds Beachtung.
- Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichts bestand der Vorstand der AUDI AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer-seite zusammen. Die personelle Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der AUDI AG sowie der jeweilige Beginn der Tätigkeit sind auf der Website der AUDI AG dargestellt.
- Weitere Informationen:
https://www.audi.com/de/company/profile/company-management.html
GRI 102-19: Delegation von Befugnissen
GRI 102-20: Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen
GRI 102-21: Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
GRI 102-22: Die Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien
GRI 102-23: Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
GRI 102-24: Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan
GRI 102-25: Interessenkonflikte
- Weitere Informationen siehe Hinweisgebersystem
- Weitere Informationen siehe Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
GRI 102-26: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien
GRI 102-27: Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
GRI 102-28: Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
- Weitere Informationen siehe Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht 2020
- Seite 10 f. und Seite 60 f.
- Weitere Informationen siehe Geschäftsbericht 2019 Seite 45 ff.
GRI 102-29: Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen
GRI 102-30: Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
GRI 102-31: Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
GRI 102-32: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GRI 102-33: Übermittlung kritischer Anliegen
GRI 102-34: Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen
- Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.
- 2020 gingen 450 Hinweise auf mögliche Regelverstöße ein. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 694 Meldungen etwas mehr. Der Rückgang ist u.a. durch Corona-bedingte Kurzarbeit zu begründen.
- Die weiterhin hohe Anzahl nicht-anonymer Hinweise im Jahr 2020 und die Tatsache, dass eine Vielzahl der eingehenden Hinweise direkt an das Audi-Aufklärungsoffice gemeldet wurden zeigt, dass weiterhin ein hohes Vertrauen in das Hinweisgebersystem besteht.
GRI 102-40: Liste der Stakeholder-Gruppen
GRI 102-41: Tarifverträge
- Siehe Audi Report 2020 Seite 273 f.
- Der Audi Betriebsrat gestaltet die Zukunft bei Audi aktiv mit. So werden alle Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung der AUDI AG getroffen. Diese wacht zudem darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
GRI 102-42: Ermittlung und Auswahl der Stakeholder
GRI 102-43: Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
- Siehe Audi Report 2020 Seite 7
- Mindestens zweimal jährlich treffen sich Delegierte der Arbeitnehmervertretungen des Audi Konzerns im Rahmen des Audi Ausschusses um Themen von internationaler, konzernübergreifender Bedeutung zu beraten und dazu in den Austausch mit dem Audi Vorstand zu gehen. Außerdem findet eine individuelle, themenbezogene Betreuung der jeweiligen Standorte statt. Sprecher des Audi Ausschusses ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der AUDI AG Peter Mosch mit Aufsichtsratsmandaten in der Volkswagen AG sowie der AUDI AG.
- Im Aufsichtsrat der AUDI AG nehmen die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer ihre Aufgaben wahr, wie die Überwachung der Geschäftsführung, die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Vorgänge sowie die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Ziel ist es, auch in diesen und weiteren wichtigen Gremien den internationalen Kolleg_innen eine Stimme zu geben und sich, ebenso wie für die Belange der heimischen Standorte, für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Die Sozialcharta, die zukünftig auch bei der AUDI AG umgesetzt wird, wurde Ende 2020 novelliert und sie setzt nach dieser Überarbeitung Wirtschaftlichkeit und Beschäftigungssicherung als gleichrangige Unternehmensziele fest. Neben der Sozialcharta gibt es auch eine Charta der Arbeitsbeziehungen, eine Charta der Zeitarbeit sowie eine Charta der Berufsausbildung die Leitplanken zu den jeweiligen Themen für den gesamten Konzern vorgeben.
- In der AUDI AG existieren zudem gewählte Jugend und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehinderten-vertretungen, die sich speziell der Belange der von ihnen repräsentierten Beschäftigtengruppen annehmen.
GRI 102-44: Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen
GRI 102-45: Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten
- Siehe Audi Report 2020 Seite 81 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 32 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 7
GRI 102-46: Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen
GRI 102-47: Liste der wesentlichen Themen
GRI 102-48: Neudarstellung von Informationen
GRI 102-49: Änderungen bei der Berichterstattung
GRI 102-50: Berichtszeitraum
GRI 102-51: Datum des letzten Berichts
GRI 102-52: Berichtszyklus
GRI 102-53: Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht
GRI 102-54: Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
GRI 102-55: GRI-Inhaltsindex
GRI 102-56: Externe Prüfung
Themenspezifische Angaben – Ökonomie
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 7
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 291 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die Verhandlungspartner berücksichtigen bei der Ausgestaltung der Vergütungen im Rahmen von Tarifverhandlungen das Verhältnis der Eintrittsgehälter zum gesetzlichen lokalen Mindestlohn.
GRI 201-2: Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen
- Siehe Audi Report 2020 Seite 120 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 136 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 152 ff.
GRI 201-3: Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 32 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 202-1: Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen Mindestlohn
- Die Verhandlungspartner berücksichtigen bei der Ausgestaltung der Vergütungen im Rahmen von Tarifverhandlungen das Verhältnis der Eintrittsgehälter zum gesetzlichen lokalen Mindestlohn.
GRI 202-2: Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte
- Audi unterstützt grundsätzlich die Beschäftigung und Qualifizierung lokaler Mitarbeitender. Der Konzern ist überzeugt, dass diese über gute Kenntnisse der Region, des lokalen Marktes und über Netzwerke verfügen, die für die Weiterentwicklung des entsprechenden Standorts förderlich sind. Der Anteil von Mitarbeitenden anderer Nationalität bei der AUDI AG lag im Jahr 2020 bei 8,3 Prozent.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 248 f.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 276 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 276 ff.
- Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht (S. 59 f. und S. 64 f.)
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 203-1: Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen
GRI 203-2: Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 222 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 222 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 225
- Weitere Informationen siehe Seite 59 f.
- Weitere Informationen siehe Seite 64 f.
- Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht ( siehe Seite 59f und 64f)
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 204-1: Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 205-1: Betriebsstätten, die in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
- Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.
- Die Prävention von Korruption hat im Audi Konzern einen hohen Stellenwert. Die Abteilung Audi Compliance & Integrität (I/GC-C) trägt innerhalb unseres Unternehmens zur nachhaltigen Korruptionsprävention bei. Im Rahmen des ICRA Standardprozesses (ICRA=Internal Compliance Risk Assessment) werden Compliance-Risiko-Profile – unter anderem für den Bereich Korruption – pro Gesellschaft erstellt. Jede Gesellschaft hat nach Ermittlung des Risikoprofils zugehörige Einzelmaßnahmen umzusetzen, welche zur Mitigation des Risikos beitragen.
GRI 205-2: Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
- Im Berichtsjahr wurden 44 nationale und internationale Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf das Compliance-Fokusthema Antikorruption bei Beratungsanfragen sowie der Implementierung von Richtlinien und Durchführung von Schulungen unterstützt.
- Grundsätzlich werden all diejenigen Gesellschaften in den Prozess einbezogen, bei denen die AUDI AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, die Managementverantwortung innehat oder die von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von Vor-Ort Überprüfungen sowie von externen Audits überprüft.
- Gesellschaften können außerdem im Rahmen des Hot Topic Reportings Risiken, Probleme und Vorfälle unter anderem in Bezug auf Korruption an die Abteilung Compliance & Integrität melden. Im Berichtsjahr wurde ein Hot Topic im Zusammenhang mit Korruption gemeldet.
GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
- 2020 hat das Audi Aufklärungs-Office zwei zentral eingegangene Hinweise auf einen Regelverstoß betreffend Korruption im Rahmen des Hinweisgebersystems erhalten, bei denen weitere Untersuchungsschritte eingeleitet wurden. Diese befindet sich derzeit noch in Untersuchung. Zwei weitere Fälle wurden 2020 auf einen möglichen Verdacht auf Korruption untersucht, die bereits 2019 im Hinweisgebersystem eingegangen waren. Davon konnte bei einem kein Regelverstoß festgestellt werden, bei dem anderen wurden entsprechende personelle Maßnahmen ausgesprochen.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 291 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung
- Bei kartellrechtsbezogenen Compliance-Verstoß- und -Verdachtsfällen, handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.
Themenspezifische Angaben – Ökologie
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 293
- Siehe Audi Report 2020 Seite 114 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen
GRI 301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe
GRI 301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 302-1: Energieverbrauch innerhalb der Organisation
- Siehe Audi Report 2020 Seite 304
- Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
- 302-1 f.: Der Prozess zur Kennzahlenerhebung inklusive Scope-Definition der Kennzahlen ist in der VW Norm 98000 verankert (siehe → Seite 249 ff.) und sieht keine Hochrechnung auf die Gesamtstandortebene vor.
GRI 302-3: Energieintensität
GRI 302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 303-1: Wasser als gemeinsam genutzte Ressource
- Siehe Audi Report 2020 Seite 240 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 307 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
GRI 303-2: Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung
GRI 303-4: Wasserrückführung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 240 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 307
- Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
- 303-4 c: Als einziger Standort mit Wasserbelastung wurde der Standort Mexiko identifiziert, der jedoch zu 100 % abwasserneutral ist.
- 303-4 d–e: Der Prozess zur Feststellung der relevanten Abwasserfrachten sowie der gesetzten -grenzen ist – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Aufgrund der Größe des Konzerns unterliegt Audi pro Standort unterschiedlichen Gesetzgebungen. Etwaige Vorfälle werden auf lokaler Ebene gehandhabt. Aus diesem Grund liegen aktuell keine Konzerndaten zu Vorfällen vor.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 304-1: Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben geschützten Gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden
GRI 304-2: Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität
GRI 304-3: Geschützte oder renaturierte Lebensräume
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 306
- Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
- 305-1 e: Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet. Dieser Prozess ist, wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung, in der VW Norm 98000 verankert (siehe auch → Seite 249 ff.).
GRI 305-2: Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 306
- Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
- 305-2 a: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind –wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet. Seit dem 1. Januar 2020 wurden alle produzierenden Standorte von Audi weitgehend auf Grünstrom umgestellt. Eine manu-elle Berechnung aller location-based Emissionen als Referenz ist aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen erfolgt keine Berichterstattung.
- 305-2 e: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet.
GRI 305-4: Intensität der THG-Emissionen
GRI 305-5: Senkung der THG-Emissionen
GRI 305-7: Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen
- Siehe Audi Report 2020 Seite 306
- Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
- 305-7 b: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 306-1: Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 308
GRI 306-2: Abfall nach Art und Entsorgungsmethode _
GRI 306-3: Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 226 f.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 307-1: Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 222 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 308-1: Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
- Siehe Audi Report 2020 Seite 222 ff.
- Weitere Informationen siehe Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht 2020 Seite 64 f.
GRI 308-2: Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Themenspezifische Angaben – Soziales
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 401-1: Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 309
- 401-1 a: Daten zur Rate der Neueinstellungen liegen nicht vor, da diese Kennzahl nicht erhoben wird. Audi arbeitet bei Neueinstellungen mit der absoluten Anzahl von Mitarbeitenden. Bei der Fluktuation berücksichtigt werden: Kündigungen, Austritt auf eigenen Wunsch ohne Wiedereinstellzusage und Dienstaufhebungsverträge. Absolute Zahlen werden nicht als interne Steuerung verwendet und liegen daher nicht in einem berichtsfähigen Format vor.
- 401-1 b: Die Daten für den gesamten Audi Konzern werden aktuell nicht systemisch erfasst. Eine manuelle Abfrage ist aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften hochkomplex sowie aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen sowie der Tatsache, dass die Zahl nicht steuerungsrelevant ist, erfolgt keine Berichterstattung.
GRI 401-2: Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
GRI 401-3: Elternzeit
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 253 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderunge
- Im Falle von betrieblichen Veränderungen verpflichtet sich das Unternehmen, die Mitarbeiter_innen frühzeitig darüber zu informieren.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 264 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 403-1: Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 403-2: Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
GRI 403-3: Arbeitsmedizinische Dienste
GRI 403-4: Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Siehe Audi Report 2020 Seite 264 f.
- Im Rahmen der Audi Ergonomiestrategie fördert das Unternehmen etwa eine intelligente Arbeitsorganisation sowie Maßnahmen zur Internationalisierung der Standards. Durch gezielte Beratungsgespräche sensibilisiert Audi Mitarbeitende für das Thema und ermuntert sie, eigene Vorschläge und Lösungen zu entwickeln und so ihren eigenen Arbeitsplatz selbst zu gestalten. Die Ergonomiekoordinatoren aller Audi Standorte tauschen sich mehrmals jährlich über Maßnahmen und Entwicklungen aus.
GRI 403-5: Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI 403-6: Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter
GRI 403-7: Vermeidung und Minimierung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
GRI 403-8: Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind
GRI 403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
- Siehe Audi Report 2020 Seite 264 f.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 311
- 403-9: Der Umfang der veröffentlichten Daten bezieht sich aktuell wie bisher auf die AUDI AG. Eine Ausweitung der Berichterstattung auf die Produktionsstandorte wird aktuell geprüft. Durch die Prozessumstellung auf einen kombinierten Bericht, der zeitlich früher veröffentlicht wird als bisher, war eine Veröffentlichung der Zahlen für alle Produktionsstandorte in diesem Jahr noch nicht möglich.
- 403-9 a ii: Die Daten liegen aktuell nicht in einem berichts-fähigen Format vor, eine Erhebung wird aktuell geprüft. 403-9 a iii: Die Daten werden zur Berechnung der Unfall-häufigkeit herangezogen, eine Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
- 403-9 iv: Die Kategorisierung der Verletzungen erfolgt bei Audi nach dem Katalog der Berufsgenossenschaft. Eine Auswertung der Daten liegt aktuell nicht in einer berichts-fähigen Form vor, eine Veröffentlichung wird geprüft. 403-9 a v: Die Daten werden zur Berechnung der Unfall-häufigkeit herangezogen, eine Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
- 403-9 b: Die aktuelle Vertragslage mit den für Audi arbeitenden Firmen erlaubt es nicht, auf die geforderten Informationen zuzugreifen.
- 403-9 c–d: Audi erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und führt für alle Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen nach einschlägigen Standardwerken durch. Detaillierte Angaben werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 275
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 275
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
- Siehe Audi Report 2020 Seite 120 ff.
- Weitere Informationen siehe Stakeholder-Management
- Angaben differenziert nach Geschlecht liegen aktuell nicht vor.
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GRI 404-1: Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten
- Siehe Audi Report 2020 Seite 310
- Siehe Audi Report 2020 Seite 275
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
- Angaben differenziert nach Geschlecht liegen aktuell nicht vor.
GRI 404-2: Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe
GRI 404-3: Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer Karriereentwicklung erhalten
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 405-1: Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten
- Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 309 ff.
- 405-1: Die Daten für den gesamten Audi Konzern liegen aktuell nicht vor, da diese aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften sowie der Größe des Konzerns nicht steuerungsrelevant sind. Eine Erhebung und Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
- 405-1 b ii: Durch die Größe des Konzerns sowie die Eigenständigkeit der Gesellschaften ist nur die Kennzahl für die Audi AG steuerungsrelevant. Aus diesem Grund wird der Umfang auf die Daten der AUDI AG begrenzt. Eine Erhebung und Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
GRI 405-2: Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 299 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 73 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
- Siehe Audi Report 2020 Seite 214 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 225
- Weitere Informationen siehe Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht 2020 Seite 64 f.
- Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht (siehe Seite 64 f.)
GRI 412-2: Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren
- Das Thema Menschenrechte wird bei Audi über mehrere Trainingsmaßnahmen im Unternehmen vermittelt. Basiswissen wird z.B. seit rund zwei Jahren in einem Kapitel des WBT „Audi Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) und ethische Entscheidungsfindung“ vermittelt. Das Training ist verpflichtend für die gesamte Belegschaft.
- Zum 31.12.2020 hatten 98,6% aller Beschäftigten das ca. 45-minütige Training absolviert. Ebenso ist das Thema in Form von Basiswissen im 30-minütigen WBT „Compliance Awareness“ verankert, das seit Anfang 2020 auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr haben ca. 400 Mitarbeitende an diesem Training teilgenommen. Ende 2020 fand erstmals das 90-minütige Präsenztraining „Wirtschaft und Menschenrechte im Unternehmenskontext – Menschenrechte achten“ statt. Alle Mitarbeitenden können es buchen; gezielt angesprochen werden Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag direkte Verantwortung für oder erhöhte Auswirkungen auf das Thema haben. Dieses Training wird in 2021 weiter intensiviert.
- Teilnahmen am verpflichtenden WBT Code of Conduct: 98,6%
- In Zahlen: IST-Teilnahmen: 54.087
- SOLL-Teilnahmen 54.837 (Stand: 31.12.2020)
- Teilnahmen am freiwilligen Life Online Training Menschen-rechte: 13 Teilnahmen (Stand 31.12.2020) (Hinweis: 2020 fand ein Training statt)
- Teilnahmen am freiwilligen WBT Compliance Awareness: 400 Teilnahmen inkl. Mehrfachteilnahmen
- (Stand: 31.12.2020)
GRI 412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte gepruü̈ft wurden
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 276 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 413-1: Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 276 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 214 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 276 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 214 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
- Siehe Audi Report 2020 Seite 222 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 225
- Weitere Informationen siehe Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht 2020 Seite 64 f.
GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 293 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 76 f.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 416-1: Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit
- Der Audi Qualitätsanspruch orientiert sich auch und besonders am gesellschaftlichen Wandel, an Kundenanforderungen, an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, sowie an den unternehmensinternen Richtlinien und verbindlichen Verhaltensgrundsätzen. Dazu legt das prozess-orientierte Qualitätsmanagement-System Regelungen fest, die zur Organisation, Umsetzung und ständigen Weiterentwicklung von den Organisationseinheiten auf deren Aufgaben, Projekte und zugeordnete Prozesse anzuwenden sind. Alle Geschäftsbereiche fassen ihre Qualitätsansprüche in Ziele, steuern diese eigenverantwortlich über Kenngrößen, unterliegen unabhängigen Kontrollen und tragen zum Erreichen der Unternehmensziele bei. Audi legt besonderes Augenmerk darauf, hochwertige und sichere Fahrzeuge zu produzieren. Auch nach der Auslieferung an den Kunden behält Audi seine Produkte im Auge – ganz im Sinne der Produktbeobachtungspflicht. Im Auf-trag des Vorstands untersucht der Ausschuss für Produktsicherheit (APS) Themenmeldungen für ausgelieferte Fahrzeuge und Produkte und leitet Maßnahmen ein, wenn Zweifel an ihrer Produktsicherheit bestehen oder eine Vorschriftenverletzung vermutet wird. Zudem beantwortet der APS Anfragen von Behörden und Verbraucherschutzverbänden auf dem Gebiet der Produktsicherheit.
GRI 416-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit
- Im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung sind insbesondere neben Schnittstellen zum Umwelt Compliance Management System (ECMS) und Product Compliance Management System (PCMS) auch die Schnittstelle zum Compliance Management System (CMS) hervorzuheben.
Ziele sind hier unter anderem, Informationen über Prozessschwächen auszutauschen, gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und somit die Compliance Risiken zu minimieren.
Produktintegrität ist die Verpflichtung zur Einhaltung von Produktsicherheit und Produktkonformität. Audi hat 2020 begonnen, Produktintegrität und das Product Compliance Management System (PCMS) als Ordnungsrahmen zur Gewährleistung von Produktintegrität im Unternehmen zu etablieren.
Durch Einhaltung der Regelungen in der Unternehmens-richtlinie U_059 sorgt jeder Mitarbeiter dafür, Produktintegritätsrisiken zu minimieren.
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 417-1: Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung
GRI 417-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
- Die AUDI AG macht grundsätzlich keine allgemeinen Angaben zum Umfang von Feldmaßnahmen.
GRI 417-3: Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 204 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 418-1: Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten
- Wie auch im Vorjahr kam es 2020 zu keiner begründeten Beschwerde in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2020 Seite 315 ff.
- Siehe Audi Report 2020 Seite 10
- Siehe Audi Report 2020 Seite 296 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
- Bei etwaigen bekannten Compliance-Verstoß- und –Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.