GRI-Index für den Audi Report 2020

Der Audi Report 2020, der erste kombinierte Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der AUDI AG, wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards mit der Option „Kern“ erstellt und von der Organisation mit dem GRI Materiality Disclosures Service bestätigt.

GRI-Standards

Allgemeine Angaben

Organisationsprofil

GRI-102-1: Name der Organisation

GRI-102-2: Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen

GRI 102-3: Hauptsitz der Organisation

GRI 102-4: Betriebsstätten

GRI 102-5: Eigentumsverhältnisse und Rechtsform

GRI 102-6: Belieferte Märkte

GRI 102-7: Größe der Organisation

GRI 102-8: Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern

GRI 102-9: Lieferkette

GRI 102-10: Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette

GRI 102-11: Vorsorgeansatz und Vorsorgeprinzip

GRI 102-12: Externe Initiativen

GRI 102-13: Mitgliedschaft in Verbände

  • Audi arbeitet in unterschiedlichen Initiativen, Verbänden und Arbeitsgruppen, um ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Themen in Zusammenarbeit mit Stakeholdern zu diskutieren. Die Auflistung (s.u.) von Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen steht für den Austausch des Unternehmens mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Dies ist nur eine Auswahl aus zahlreichen Engagements, die auch die Interessen der Stakeholder des Unternehmens spiegeln. Die Darstellung erfolgte anhand der fünf Kapitel des Berichts, um den Bezug zu den berichteten Themen im Audi Report 2020 zu verdeutlichen:
  • Strategie
    VDA Verband der Automobilindustrie e.V., Berlin
    eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft, Berlin 
  • Wirtschaften & Integrität
    Deutsches Institut für Compliance (DICO), Berlin
    Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Bonn
    ZfW-Zentrum für Wirtschaftsethik gGmbH, Berlin 
  • Produkte & Services
    Deutsches Verkehrsforum e.V., Berlin 
  • Wertschöpfung & Produktion
    Biodiversity in Good Company Initiative e. V., Berlin
    Co₂ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e.V., München 
  • Mitarbeiter & Gesellschaft
    Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM), München
    Stiftung „Jugend forscht“ e.V., Hamburg
    Verein zur Förd. kult. Belange in der Region IN, Ingolstadt

Strategie

GRI 102-14: Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers

GRI 102-15: Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen

Ethik und Integrität
Unternehmensführung

GRI 102-18: Führungsstruktur

  • Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand bilden die Organe der AUDI AG. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist die Versammlung der Aktionäre bzw. Anteilseigner der Gesellschaft, in der sie ihre Rechte in den Angelegenheiten der Aktiengesellschaft ausüben. Der Vorstand führt die Geschäfte der AUDI AG und des Audi Konzerns nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der AUDI AG und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Darüber hinaus finden im Rahmen der Unternehmensführung die Ziele und Interessen des Volkswagen Konzernverbunds Beachtung.
  • Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichts bestand der Vorstand der AUDI AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer-seite zusammen. Die personelle Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der AUDI AG sowie der jeweilige Beginn der Tätigkeit sind auf der Website der AUDI AG dargestellt.
  • Weitere Informationen: 
    https://www.audi.com/de/company/profile/company-management.html

GRI 102-19: Delegation von Befugnissen

GRI 102-20: Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen

GRI 102-21: Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen

GRI 102-22: Die Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien

GRI 102-23: Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans

GRI 102-24: Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan

GRI 102-25: Interessenkonflikte

GRI 102-26: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien

GRI 102-27: Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

GRI 102-28: Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

GRI 102-29: Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen

GRI 102-30: Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement

GRI 102-31: Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen

GRI 102-32: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

GRI 102-33: Übermittlung kritischer Anliegen

GRI 102-34: Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.
  • 2020 gingen 450 Hinweise auf mögliche Regelverstöße ein. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 694 Meldungen etwas mehr. Der Rückgang ist u.a. durch Corona-bedingte Kurzarbeit zu begründen.
  • Die weiterhin hohe Anzahl nicht-anonymer Hinweise im Jahr 2020 und die Tatsache, dass eine Vielzahl der eingehenden Hinweise direkt an das Audi-Aufklärungsoffice gemeldet wurden zeigt, dass weiterhin ein hohes Vertrauen in das Hinweisgebersystem besteht.

Einbeziehung von Stakeholdern

GRI 102-40: Liste der Stakeholder-Gruppen

GRI 102-41: Tarifverträge

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 273 f.
  • Der Audi Betriebsrat gestaltet die Zukunft bei Audi aktiv mit. So werden alle Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung der AUDI AG getroffen. Diese wacht zudem darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

GRI 102-42: Ermittlung und Auswahl der Stakeholder

GRI 102-43: Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 7
  • Mindestens zweimal jährlich treffen sich Delegierte der Arbeitnehmervertretungen des Audi Konzerns im Rahmen des Audi Ausschusses um Themen von internationaler, konzernübergreifender Bedeutung zu beraten und dazu in den Austausch mit dem Audi Vorstand zu gehen. Außerdem findet eine individuelle, themenbezogene Betreuung der jeweiligen Standorte statt. Sprecher des Audi Ausschusses ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der AUDI AG Peter Mosch mit Aufsichtsratsmandaten in der Volkswagen AG sowie der AUDI AG.
  • Im Aufsichtsrat der AUDI AG nehmen die gewählten Vertreter der Arbeitnehmer ihre Aufgaben wahr, wie die Überwachung der Geschäftsführung, die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Vorgänge sowie die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Ziel ist es, auch in diesen und weiteren wichtigen Gremien den internationalen Kolleg_innen eine Stimme zu geben und sich, ebenso wie für die Belange der heimischen Standorte, für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Die Sozialcharta, die zukünftig auch bei der AUDI AG umgesetzt wird, wurde Ende 2020 novelliert und sie setzt nach dieser Überarbeitung Wirtschaftlichkeit und Beschäftigungssicherung als gleichrangige Unternehmensziele fest. Neben der Sozialcharta gibt es auch eine Charta der Arbeitsbeziehungen, eine Charta der Zeitarbeit sowie eine Charta der Berufsausbildung die Leitplanken zu den jeweiligen Themen für den gesamten Konzern vorgeben.
  • In der AUDI AG existieren zudem gewählte Jugend und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehinderten-vertretungen, die sich speziell der Belange der von ihnen repräsentierten Beschäftigtengruppen annehmen.

GRI 102-44: Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen

Vorgehensweise bei der Berichterstattung

GRI 102-45: Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten

GRI 102-46: Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen

GRI 102-47: Liste der wesentlichen Themen

GRI 102-48: Neudarstellung von Informationen

GRI 102-49: Änderungen bei der Berichterstattung

GRI 102-50: Berichtszeitraum

GRI 102-51: Datum des letzten Berichts

GRI 102-52: Berichtszyklus

GRI 102-53: Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht

GRI 102-54: Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards

GRI 102-55: GRI-Inhaltsindex

GRI 102-56: Externe Prüfung

Themenspezifische Angaben – Ökonomie

GRI 201 Wirtschaftliche Leistung

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile 

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Die Verhandlungspartner berücksichtigen bei der Ausgestaltung der Vergütungen im Rahmen von Tarifverhandlungen das Verhältnis der Eintrittsgehälter zum gesetzlichen lokalen Mindestlohn.

GRI 201-2: Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen

GRI 201-3: Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne

GRI 202 Marktpräsenz

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

________________________________

 

GRI 202-1: Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen Mindestlohn

  • Die Verhandlungspartner berücksichtigen bei der Ausgestaltung der Vergütungen im Rahmen von Tarifverhandlungen das Verhältnis der Eintrittsgehälter zum gesetzlichen lokalen Mindestlohn.


GRI 202-2: Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte

  • Audi unterstützt grundsätzlich die Beschäftigung und Qualifizierung lokaler Mitarbeitender. Der Konzern ist überzeugt, dass diese über gute Kenntnisse der Region, des lokalen Marktes und über Netzwerke verfügen, die für die Weiterentwicklung des entsprechenden Standorts förderlich sind. Der Anteil von Mitarbeitenden anderer Nationalität bei der AUDI AG lag im Jahr 2020 bei 8,3 Prozent.

GRI 203 Indirekte ökonomische Auswirkungen

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile 

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

________________________________

 

GRI 203-1: Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen 

GRI 203-2: Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen     

GRI 204 Beschaffungspraktiken

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile 

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

________________________________

 

GRI 204-1: Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten

GRI 205 Korruptionsbekämpfung

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 205-1: Betriebsstätten, die in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 65 ff.        
  • Die Prävention von Korruption hat im Audi Konzern einen hohen Stellenwert. Die Abteilung Audi Compliance & Integrität (I/GC-C) trägt innerhalb unseres Unternehmens zur nachhaltigen Korruptionsprävention bei. Im Rahmen des ICRA Standardprozesses (ICRA=Internal Compliance Risk Assessment) werden Compliance-Risiko-Profile – unter anderem für den Bereich Korruption – pro Gesellschaft erstellt. Jede Gesellschaft hat nach Ermittlung des Risikoprofils zugehörige Einzelmaßnahmen umzusetzen, welche zur Mitigation des Risikos beitragen.


GRI 205-2: Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

  • Im Berichtsjahr wurden 44 nationale und internationale Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf das Compliance-Fokusthema Antikorruption bei Beratungsanfragen sowie der Implementierung von Richtlinien und Durchführung von Schulungen unterstützt.
  • Grundsätzlich werden all diejenigen Gesellschaften in den Prozess einbezogen, bei denen die AUDI AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, die Managementverantwortung innehat oder die von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von Vor-Ort Überprüfungen sowie von externen Audits überprüft.
  • Gesellschaften können außerdem im Rahmen des Hot Topic Reportings Risiken, Probleme und Vorfälle unter anderem in Bezug auf Korruption an die Abteilung Compliance & Integrität melden. Im Berichtsjahr wurde ein Hot Topic im Zusammenhang mit Korruption gemeldet.


GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen 

  • 2020 hat das Audi Aufklärungs-Office zwei zentral eingegangene Hinweise auf einen Regelverstoß betreffend Korruption im Rahmen des Hinweisgebersystems erhalten, bei denen weitere Untersuchungsschritte eingeleitet wurden. Diese befindet sich derzeit noch in Untersuchung. Zwei weitere Fälle wurden 2020 auf einen möglichen Verdacht auf Korruption untersucht, die bereits 2019 im Hinweisgebersystem eingegangen waren. Davon konnte bei einem kein Regelverstoß festgestellt werden, bei dem anderen wurden entsprechende personelle Maßnahmen ausgesprochen.

GRI 206 Wettbewerbswidriges Verhalten

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung

  • Bei kartellrechtsbezogenen Compliance-Verstoß- und -Verdachtsfällen, handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.

Themenspezifische Angaben – Ökologie

GRI 301 Materialien

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen

GRI 301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe

GRI 301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien

GRI 302 Energie

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile       

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes         

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GRI 302-1: Energieverbrauch innerhalb der Organisation             

GRI 302-3: Energieintensität     

GRI 302-4: Verringerung des Energieverbrauchs              

GRI 303 Wasser und Abwasser

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 303-1: Wasser als gemeinsam genutzte Ressource

GRI 303-2: Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung       

GRI 303-4: Wasserrückführung

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 240 ff.
  • Siehe Audi Report 2020 Seite 307
  • Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
  • 303-4 c: Als einziger Standort mit Wasserbelastung wurde der Standort Mexiko identifiziert, der jedoch zu 100 % abwasserneutral ist.
  • 303-4 d–e: Der Prozess zur Feststellung der relevanten Abwasserfrachten sowie der gesetzten -grenzen ist – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert. Aufgrund der Größe des Konzerns unterliegt Audi pro Standort unterschiedlichen Gesetzgebungen. Etwaige Vorfälle werden auf lokaler Ebene gehandhabt. Aus diesem Grund liegen aktuell keine Konzerndaten zu Vorfällen vor.

GRI 304 Biodiversität

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 304-1: Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben geschützten Gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden

GRI 304-2: Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität       

GRI 304-3: Geschützte oder renaturierte Lebensräume

GRI 305 Emissionen

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1)     

GRI 305-2: Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)             

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 230 ff.
  • Siehe Audi Report 2020 Seite 306
  • Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
  • 305-2 a: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind –wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet. Seit dem 1. Januar 2020 wurden alle produzierenden Standorte von Audi weitgehend auf Grünstrom umgestellt. Eine manu-elle Berechnung aller location-based Emissionen als Referenz ist aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen erfolgt keine Berichterstattung.
  • 305-2 e: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet.

GRI 305-4: Intensität der THG-Emissionen

GRI 305-5: Senkung der THG-Emissionen            

GRI 305-7: Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen  

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 306
  • Weitere Informationen siehe Seite 248 ff.
  • 305-7 b: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der VW Norm 98000 verankert. Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorger, wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standard-Faktoren der VDA gerechnet.

GRI 306 Abwasser und Abfall

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 306-1: Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort

GRI 306-2: Abfall nach Art und Entsorgungsmethode     _

GRI 306-3: Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen

GRI 307 Umwelt-Compliance
GRI 308 Umweltbewertung der Lieferanten

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

________________________________

 

GRI 308-1: Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden           

GRI 308-2: Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen

Themenspezifische Angaben – Soziales

GRI 401 Beschäftigung 2016

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile 

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

________________________________

 

GRI 401-1: Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
  • Siehe Audi Report 2020 Seite 309
  • 401-1 a: Daten zur Rate der Neueinstellungen liegen nicht vor, da diese Kennzahl nicht erhoben wird. Audi arbeitet bei Neueinstellungen mit der absoluten Anzahl von Mitarbeitenden. Bei der Fluktuation berücksichtigt werden: Kündigungen, Austritt auf eigenen Wunsch ohne Wiedereinstellzusage und Dienstaufhebungsverträge. Absolute Zahlen werden nicht als interne Steuerung verwendet und liegen daher nicht in einem berichtsfähigen Format vor.
  • 401-1 b: Die Daten für den gesamten Audi Konzern werden aktuell nicht systemisch erfasst. Eine manuelle Abfrage ist aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften hochkomplex sowie aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen sowie der Tatsache, dass die Zahl nicht steuerungsrelevant ist, erfolgt keine Berichterstattung.


GRI 401-2: Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden  

GRI 401-3: Elternzeit     

GRI 402 Arbeitnehmer- Arbeitgeber- Verhältnis

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderunge

  • Im Falle von betrieblichen Veränderungen verpflichtet sich das Unternehmen, die Mitarbeiter_innen frühzeitig darüber zu informieren.

GRI 403 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 403-1: Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz   

GRI 403-2: Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

GRI 403-3: Arbeitsmedizinische Dienste

GRI 403-4: Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz         

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 264 f.
  • Im Rahmen der Audi Ergonomiestrategie fördert das Unternehmen etwa eine intelligente Arbeitsorganisation sowie Maßnahmen zur Internationalisierung der Standards. Durch gezielte Beratungsgespräche sensibilisiert Audi Mitarbeitende für das Thema und ermuntert sie, eigene Vorschläge und Lösungen zu entwickeln und so ihren eigenen Arbeitsplatz selbst zu gestalten. Die Ergonomiekoordinatoren aller Audi Standorte tauschen sich mehrmals jährlich über Maßnahmen und Entwicklungen aus.


GRI 403-5: Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

GRI 403-6: Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter  

GRI 403-7: Vermeidung und Minimierung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz  

GRI 403-8: Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind      

GRI 403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 264 f.
  • Siehe Audi Report 2020 Seite 311
  • 403-9: Der Umfang der veröffentlichten Daten bezieht sich aktuell wie bisher auf die AUDI AG. Eine Ausweitung der Berichterstattung auf die Produktionsstandorte wird aktuell geprüft. Durch die Prozessumstellung auf einen kombinierten Bericht, der zeitlich früher veröffentlicht wird als bisher, war eine Veröffentlichung der Zahlen für alle Produktionsstandorte in diesem Jahr noch nicht möglich.
  • 403-9 a ii: Die Daten liegen aktuell nicht in einem berichts-fähigen Format vor, eine Erhebung wird aktuell geprüft. 403-9 a iii: Die Daten werden zur Berechnung der Unfall-häufigkeit herangezogen, eine Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
  • 403-9 iv: Die Kategorisierung der Verletzungen erfolgt bei Audi nach dem Katalog der Berufsgenossenschaft. Eine Auswertung der Daten liegt aktuell nicht in einer berichts-fähigen Form vor, eine Veröffentlichung wird geprüft. 403-9 a v: Die Daten werden zur Berechnung der Unfall-häufigkeit herangezogen, eine Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
  • 403-9 b: Die aktuelle Vertragslage mit den für Audi arbeitenden Firmen erlaubt es nicht, auf die geforderten Informationen zuzugreifen.
  • 403-9 c–d: Audi erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und führt für alle Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen nach einschlägigen Standardwerken durch. Detaillierte Angaben werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht.

GRI 404 Aus- und Weiterbildung

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 404-1: Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten

GRI 404-2: Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe

GRI 404-3: Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer Karriereentwicklung erhalten   

GRI 405 Diversität und Chancengleichheit

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile 

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 405-1: Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten

  • Siehe Audi Report 2020 Seite 266 ff.
  • Siehe Audi Report 2020 Seite 309 ff.
  • 405-1: Die Daten für den gesamten Audi Konzern liegen aktuell nicht vor, da diese aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften sowie der Größe des Konzerns nicht steuerungsrelevant sind. Eine Erhebung und Veröffentlichung wird aktuell geprüft.
  • 405-1 b ii: Durch die Größe des Konzerns sowie die Eigenständigkeit der Gesellschaften ist nur die Kennzahl für die Audi AG steuerungsrelevant. Aus diesem Grund wird der Umfang auf die Daten der AUDI AG begrenzt. Eine Erhebung und Veröffentlichung wird aktuell geprüft.

 

GRI 405-2: Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern           

GRI 412 Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde   


GRI 412-2: Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren

  • Das Thema Menschenrechte wird bei Audi über mehrere Trainingsmaßnahmen im Unternehmen vermittelt. Basiswissen wird z.B. seit rund zwei Jahren in einem Kapitel des WBT „Audi Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) und ethische Entscheidungsfindung“ vermittelt. Das Training ist verpflichtend für die gesamte Belegschaft.
  • Zum 31.12.2020 hatten 98,6% aller Beschäftigten das ca. 45-minütige Training absolviert. Ebenso ist das Thema in Form von Basiswissen im 30-minütigen WBT „Compliance Awareness“ verankert, das seit Anfang 2020 auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr haben ca. 400 Mitarbeitende an diesem Training teilgenommen. Ende 2020 fand erstmals das 90-minütige Präsenztraining „Wirtschaft und Menschenrechte im Unternehmenskontext – Menschenrechte achten“ statt. Alle Mitarbeitenden können es buchen; gezielt angesprochen werden Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag direkte Verantwortung für oder erhöhte Auswirkungen auf das Thema haben. Dieses Training wird in 2021 weiter intensiviert.
  • Teilnahmen am verpflichtenden WBT Code of Conduct: 98,6%
  • In Zahlen: IST-Teilnahmen: 54.087
  • SOLL-Teilnahmen 54.837 (Stand: 31.12.2020)
  • Teilnahmen am freiwilligen Life Online Training Menschen-rechte: 13 Teilnahmen (Stand 31.12.2020) (Hinweis: 2020 fand ein Training statt)
  • Teilnahmen am freiwilligen WBT Compliance Awareness: 400 Teilnahmen inkl. Mehrfachteilnahmen
  • (Stand: 31.12.2020)


GRI 412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte gepruü̈ft wurden

GRI 413 Lokale Gemeinschaften

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 413-1: Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen

GRI 414 Soziale Bewertung der Lieferanten
GRI 416 Kundengesundheit und Kundensicherheit

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 416-1: Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit

  • Der Audi Qualitätsanspruch orientiert sich auch und besonders am gesellschaftlichen Wandel, an Kundenanforderungen, an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, sowie an den unternehmensinternen Richtlinien und verbindlichen Verhaltensgrundsätzen. Dazu legt das prozess-orientierte Qualitätsmanagement-System Regelungen fest, die zur Organisation, Umsetzung und ständigen Weiterentwicklung von den Organisationseinheiten auf deren Aufgaben, Projekte und zugeordnete Prozesse anzuwenden sind. Alle Geschäftsbereiche fassen ihre Qualitätsansprüche in Ziele, steuern diese eigenverantwortlich über Kenngrößen, unterliegen unabhängigen Kontrollen und tragen zum Erreichen der Unternehmensziele bei. Audi legt besonderes Augenmerk darauf, hochwertige und sichere Fahrzeuge zu produzieren. Auch nach der Auslieferung an den Kunden behält Audi seine Produkte im Auge – ganz im Sinne der Produktbeobachtungspflicht. Im Auf-trag des Vorstands untersucht der Ausschuss für Produktsicherheit (APS) Themenmeldungen für ausgelieferte Fahrzeuge und Produkte und leitet Maßnahmen ein, wenn Zweifel an ihrer Produktsicherheit bestehen oder eine Vorschriftenverletzung vermutet wird. Zudem beantwortet der APS Anfragen von Behörden und Verbraucherschutzverbänden auf dem Gebiet der Produktsicherheit.

GRI 416-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit       

  • Im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung sind insbesondere neben Schnittstellen zum Umwelt Compliance Management System (ECMS) und Product Compliance Management System (PCMS) auch die Schnittstelle zum Compliance Management System (CMS) hervorzuheben.

    Ziele sind hier unter anderem, Informationen über Prozessschwächen auszutauschen, gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und somit die Compliance Risiken zu minimieren.

    Produktintegrität ist die Verpflichtung zur Einhaltung von Produktsicherheit und Produktkonformität. Audi hat 2020 begonnen, Produktintegrität und das Product Compliance Management System (PCMS) als Ordnungsrahmen zur Gewährleistung von Produktintegrität im Unternehmen zu etablieren.

    Durch Einhaltung der Regelungen in der Unternehmens-richtlinie U_059 sorgt jeder Mitarbeiter dafür, Produktintegritätsrisiken zu minimieren.

GRI 417 Marketing und Kennzeichnung

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes

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GRI 417-1: Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung

GRI 417-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung  

  • Die AUDI AG macht grundsätzlich keine allgemeinen Angaben zum Umfang von Feldmaßnahmen.

GRI 417-3: Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation      

GRI 418 Schutz der Kundendaten

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile        

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 418-1: Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten 

  • Wie auch im Vorjahr kam es 2020 zu keiner begründeten Beschwerde in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten

GRI 419 Sozioökonomische Compliance

GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung           

GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile

GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes          

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GRI 419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

  • Bei etwaigen bekannten Compliance-Verstoß- und –Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.

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