GRI-Index für den Audi Report 2021
GRI Standards
Allgemeine Angaben
GRI 102-1: Name der Organisation, Produkte und Dienstleistungen
GRI 102-2: Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen
GRI 102-3: Hauptsitz der Organisation
GRI 102-4: Betriebsstätten
GRI 102-5: Eigentumsverhältnisse und Rechtsform
GRI 102-6: Belieferte Märkte
GRI 102-7: Größe der Organisation
GRI 102-8: Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitenden
- Siehe Audi Report 2021 Seite 15
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 122 ff.
GRI 102-9: Lieferkette
GRI 102-10: Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette
GRI 102-11: Vorsorgeansatz und Vorsorgeprinzip
GRI 102-12: Externe Initiativen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Audi engagiert sich in international bedeutenden Multi-Stakeholder-Nachhaltigkeitsinitiativen wie beispielsweise in der Aluminium Stewardship Initiative oder der Global Battery Alliance. Weitere Informationen und unterstützte Organisationen finden Sie hier.
GRI 102-13: Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
- Audi arbeitet in unterschiedlichen Initiativen, Verbänden und Arbeitsgruppen, um ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Themen in Zusammenarbeit mit Stakeholdern zu diskutieren. Die Auflistung (s. u.) von Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen steht für den Austausch des Unternehmens mit Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Dies ist nur eine Auswahl aus zahlreichen Engagements, die auch die Interessen der Stakeholder des Unternehmens spiegeln. Die Darstellung erfolgt anhand der fünf Kapitel des Berichts, um den Bezug zu den berichteten Themen im Audi Report 2021 zu verdeutlichen:
- Strategie
VDA Verband der Automobilindustrie e.V., Berlin
eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft, Berlin - Wirtschaften und Integrität
Deutsches Institut für Compliance (DICO), Berlin
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Bonn
Zentrum für Wirtschaftsethik gGmbH (ZfW), Berlin - Produkte und Services
Deutsches Verkehrsforum e.V., Berlin - Wertschöpfung und Produktion
Biodiversity in Good Company Initiative e.V., Berlin
Co₂ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e.V., München - Mitarbeitende und Gesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), Lübeck
Initiative Women into Leadership e.V., Düsseldorf
Charta der Vielfalt e.V., Berlin
Verein zur Förderung kultureller Belange in der Region IN, Ingolstadt - Weitere Informationen
GRI 102-14: Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers
GRI 102-15: Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen
GRI 102-16: Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen
GRI 102-17: Verfahren zur Beratung und Bedenken in Bezug auf die Ethik
GRI 102-18: Führungsstruktur
- Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand bilden die Organe der AUDI AG. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist die Versammlung der Aktionär_innen einer Gesellschaft, in der sie ihre Rechte in den Angelegenheiten der Aktiengesellschaft ausüben. Die AUDI AG wird von einer Alleinaktionärin, der Volkswagen AG, gehalten. Der Vorstand führt die Geschäfte der AUDI AG und des Audi Konzerns nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der AUDI AG und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Darüber hinaus finden im Rahmen der Unternehmensführung die Ziele und Interessen des Volkswagen Konzernverbunds Beachtung. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berichts bestand der Vorstand der AUDI AG aus sieben Mitgliedern. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat der AUDI AG setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen aus zehn Vertreter_innen der Anteilseigner_innen und zehn Vertreter_innen der Arbeitnehmerseite zusammen. Die personelle Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der AUDI AG ist auf der Website der AUDI AG dargestellt.
- Weitere Informationen
GRI 102-19: Delegation von Befugnissen
GRI 102-20: Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen
GRI 102-21: Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
GRI 102-22: Die Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien
GRI 102-23: Vorsitzende_r des höchsten Kontrollorgans
GRI 102-24: Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan
GRI 102-25: Interessenkonflikte
- Weitere Informationen: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
- Weitere Informationen: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
GRI 102-26: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien
GRI 102-27: Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans
GRI 102-28: Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans
GRI 102-29: Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen
GRI 102-30: Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement
GRI 102-31: Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen
GRI 102-32: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GRI 102-33: Übermittlung kritischer Anliegen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 67 ff.
- Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch über die Aktivitäten von Governance, Risk & Compliance. In diesem Rahmen finden reguläre und Ad-hoc-Berichterstattungen des Chief Compliance Officers an Vorstand, Aufsichtsrat sowie Group Chief Compliance Officer und Group Integrity Officer statt. Dies umfasst auch Berichterstattungen über das Hinweisgebersystem. Des Weiteren zählen die Risikoquartalsberichterstattung sowie der interne „Governance, Risk & Compliance“-Jahresbericht an den Vorstand der AUDI AG und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der AUDI AG zu den Berichtspflichten von Governance, Risk & Compliance.
GRI 102-34: Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 67 ff.
- 2021 gingen 455 Hinweise auf mögliche Regelverstöße ein. Dies entspricht dem Vorjahresniveau. Die Hinweise zeichnen sich durch ein hohes Maß an inhaltlicher Substanz aus und erfolgen mehrheitlich nicht anonym. Dies bestätigt einmal mehr, dass ein hohes Vertrauen in das Hinweisgebersystem besteht.
GRI 102-40: Liste der Stakeholder-Gruppen
GRI 102-41: Tarifverträge
- Der Audi Betriebsrat gestaltet die Zukunft bei Audi aktiv mit. So werden alle Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung der AUDI AG getroffen. Diese wacht zudem darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer_innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
GRI 102-42: Ermittlung und Auswahl der Stakeholder
GRI 102-43: Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Am Beispiel der Zusammenarbeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung zeigt sich die Einbindung wie folgt: Mindestens zweimal jährlich treffen sich Delegierte der Arbeitnehmervertretungen des Audi Konzerns im Rahmen des Audi Ausschusses, um Themen von internationaler, konzernübergreifender Bedeutung zu beraten und dazu in den Austausch mit dem Audi Vorstand zu gehen. Außerdem findet eine individuelle, themenbezogene Betreuung der jeweiligen Standorte statt. Sprecher des Audi Ausschusses ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der AUDI AG Peter Mosch mit Aufsichtsratsmandaten in der VOLKSWAGEN AG sowie der AUDI AG.
- Im Aufsichtsrat der AUDI AG nehmen die gewählten Arbeitnehmervertreter_innen ihre Aufgaben wahr, wie die Überwachung der Geschäftsführung, die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Vorgänge sowie die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Ziel ist es, auch in diesen und weiteren wichtigen Gremien den internationalen Kolleg_innen eine Stimme zu geben und sich, ebenso wie für die Belange der heimischen Standorte, für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Die Sozialcharta, die zukünftig auch im Audi Konzern bei der AUDI AG umgesetzt wird, wurde Ende 2020 novelliert und setzt nach dieser Überarbeitung Wirtschaftlichkeit und Beschäftigungssicherung als gleichrangige Unternehmensziele fest. Neben der Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Konzerngesellschaften, an denen der Volkswagen Konzern mehrheitlich (> 50 Prozent) beteiligt ist, werden die inhaltlichen Ziele auch bei nicht kontrollierten Gesellschaften gefördert. Sie gilt als verbindliche Grundlage für die Gestaltung der Beziehungen zu Lieferant_innen und weiteren Geschäftspartner_innen (Code of Conduct für Geschäftspartner_innen). Mit dieser Aktualisierung wird auch auf die Notwendigkeit der Einrichtung geeigneter Managementsysteme zur Umsetzung der Erklärung hingewiesen bzw. diese werden etabliert. Folgende Grundsätze wurden neu mit aufgenommen: keine Belästigung, Schutz junger Beschäftigter, Brand- und Umweltschutz, Schutz vertraulicher Informationen, Schutz der Gewissens-, Meinungs- und Religionsfreiheit, Schutz der körperlichen Unversehrtheit, Verbot von Folter. Neben der Sozialcharta gibt es auch eine Charta der Arbeitsbeziehungen, eine Charta der Zeitarbeit sowie eine Charta der Berufsausbildung, die Leitplanken zu den jeweiligen Themen für den gesamten Konzern vorgeben.
- In der AUDI AG existieren zudem gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen, die sich speziell der Belange der von ihnen repräsentierten Beschäftigtengruppen annehmen.
- Weitere Informationen
GRI 102-44: Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen
GRI 102-45: Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten
GRI 102-46: Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen
GRI 102-47: Liste der wesentlichen Themen
GRI 102-48: Neudarstellung von Informationen
- Die Darstellung der Informationen wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
GRI 102-49: Änderungen bei der Berichterstattung
- Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Veränderungen bei der Berichterstattung.
GRI 102-50: Berichtszeitraum
GRI 102-51: Datum des letzten Berichts
GRI 102-52: Berichtszeitraum
GRI 102-53: Ansprechperson bei Fragen zum Bericht
GRI 102-54: Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards
GRI 102-55: GRI-Inhaltsindex
GRI 102-56: Externe Prüfung
Themenspezifische Angaben – Ökonomie
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 201: Wirschaftliche Leistung 2016
GRI 201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
GRI 201-2: Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Weitere Informationen siehe S-Rating
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016
GRI 204-1: Anteil an Ausgaben für lokale Lieferant_innen
- Audi ist ein international agierendes Unternehmen und produzierte im Berichtszeitraum in zwölf unterschiedlichen Ländern weltweit. Die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten erfolgt auf Grundlage einer globalen Lieferantenbasis mit dem Fokus, jene ressourcenoptimiert zu beschaffen.
- Unter der Definition „wichtige Betriebsstätten“ sollen die Standorte in Europa und Nordamerika verstanden werden; die assoziierten Unternehmen in China werden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Der Begriff „lokal“ bezeichnet ferner die gesamte Region, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet.
- Unter diesen Prämissen beträgt der prozentuale Anteil des lokalen Beschaffungsvolumens an Produkten und Dienstleistungen der wichtigen Betriebsstätten am gesamten Audi Beschaffungsvolumen im Berichtsjahr 60,7 Prozent. Auf Europa entfallen dabei 52,4 Prozent (Deutschland: 39,4 Prozent), auf Nordamerika 8,3 Prozent.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 67 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
GRI 205-1: Betriebsstätten, die in Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden
- Die Prävention von Korruption hat im Audi Konzern einen hohen Stellenwert. Die Abteilung Compliance AUDI AG / Management-Systeme (I/GC-A) trägt innerhalb des Unternehmens zur nachhaltigen Korruptionsprävention bei.
- Im Rahmen des Internal-Compliance-Risk-Assessment(ICRA)-Standardprozesses werden Compliance-Risiko-Profile pro Gesellschaft erstellt, u. a. für das Themenfeld Korruption. Jede Gesellschaft hat nach Ermittlung des Risikoprofils spezifische Einzelmaßnahmen umzusetzen, die zur Mitigation des Risikos beitragen. Zusätzlich erfolgt im Rahmen des Audi Compliance Risk Assessment (CRA) die Ermittlung geschäftsbereichsspezifischer Compliance-Risiken für die AUDI AG. Korruption zählt auch hier zu den Compliance-Kernthemen.
- Im Berichtsjahr wurden 44 nationale und internationale Beteiligungsgesellschaften in Bezug auf das Compliance-Fokusthema Antikorruption bei Beratungsanfragen sowie der Implementierung von Richtlinien und Durchführung von Schulungen unterstützt.
- Gesellschaften können außerdem im Rahmen des Hot-Topic-Reportings Risiken, Probleme und Vorfälle u. a. in Bezug auf Korruption an die Abteilung Compliance AUDI AG / Management- Systeme (I/GC-A) melden. Im Berichtsjahr wurden keine Hot Topics im Zusammenhang mit Korruption gemeldet. Ende 2021 wurde in der AUDI AG ein IT-System implementiert, das Beschäftigte bei der Vermeidung von Korruption sowie im Umgang mit Interessenkonflikten unterstützt. Der Roll-out dieses Antikorruptions-Tools in den Beteiligungsgesellschaften erfolgt sukzessive seit Jahresbeginn 2022.
GRI 205-2: Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 67 ff.
- Vor dem Hintergrund besonders strenger strafrechtlicher Regelungen ist das web based Training (WBT) „Umgang mit Amts- und Mandatsträgern“ seit 2020 für alle indirekten Mitarbeitenden, Management und Vorstand verpflichtend. Es erreichte mit 99,69 Prozent die höchste Teilnahmequote unter den verpflichtenden Trainingsmaßnahmen, gefolgt von dem ebenfalls für alle verpflichtenden WBT „Antikorruption“ mit 99,22 Prozent. Für die neuen Vorstände der Geschäftsbereiche E und F erfolgte eine Vorstandsschulung zu Audi Code of Conduct und Antikorruption.
GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
- 2021 hat das Audi Aufklärungs-Office drei Verdachtsfälle auf schwere Regelverstöße betreffend Korruption zur Untersuchung an eine untersuchende Einheit weitergegeben. Davon konnte bei zwei Fällen kein Regelverstoß festgestellt werden, wohingegen bei einem Fall personelle Maßnahmen ausgesprochen wurden.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
GRI 206-1: Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung
- Bei kartellrechtsbezogenen Verstoß- und Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.
Themenspezifische Angaben – Ökologie
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 96 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 96 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 301: Materialien 2016
GRI 301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen
GRI 301-2 Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe
GRI 301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 94 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 96 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 302: Energie 2016
GRI 302-1: Energieverbrauch innerhalb der Organisation
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 119
- 302-1 f: Der Prozess zur Kennzahlenerhebung inklusive Scope-Definition der Kennzahlen ist in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95) und sieht keine Hochrechnung auf die Gesamtstandortebene vor.
GRI 302-3: Energieintensität
GRI 302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 303: Wasser und Abwasser 2018
GRI 303-1: Wasser als gemeinsam genutzte Ressource
GRI 303-2: Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung
GRI 303-4: Wasserrückführung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 121
- 303-4 c: Alle Produktionsstandorte werden entsprechend dem regional vorliegenden Wasserstress gewichtet. Aus der Bewertung heraus werden erforderliche Maßnahmen für das Wassermanagement abgeleitet.
- 303-4 d: Der Prozess zur Feststellung der relevanten Abwasserfrachten sowie der gesetzten -grenzen ist – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95). Aufgrund der Größe des Konzerns unterliegt Audi pro Standort unterschiedlichen Gesetzgebungen. Etwaige Vorfälle werden auf lokaler Ebene gehandhabt. Aus diesem Grund liegen aktuell keine Konzerndaten zu Vorfällen vor.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 94
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Weitere Informationen siehe Flora und Fauna
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
- Siehe Audi Report 2021 Seite 58 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Weitere Informationen siehe Stakeholder-Management
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GRI 304: Biodiversität 2016
GRI 304-1: Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben geschützten Gebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 94
- Siehe Audi Report 2021 Seite 73 ff.
- Weitere Informationen siehe Flora und Fauna
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 305: Emissionen 2016
GRI 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 120
- 305-1 e: Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren der VDA gerechnet. Dieser Prozess ist, wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung, in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95)
GRI 305-2: Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 120
- 305-2 a: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95). Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren der VDA gerechnet. Seit dem 1. Januar 2020 wurden alle produzierenden Standorte von Audi weitgehend auf Grünstrom umgestellt. Eine manuelle Berechnung aller location-based Emissionen als Referenz ist aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen erfolgt keine Berichterstattung.
- 305-2 e: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95). Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren der VDA gerechnet.
GRI 305-4: Intensität der THG-Emissionen
GRI 305-5: Senkung der THG-Emissionen
GRI 305-7: Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 120
- 305-7 b: Der Prozess zur Auswahl der relevanten Emissionen sowie die verwendeten Emissionsfaktoren sind – wie der gesamte Prozess der Kennzahlenerhebung – in der Volkswagen Norm 98000 verankert (siehe Seite 95). Grundsätzlich verwendet Audi die realen Emissionsfaktoren der Energieversorgungsunternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, wird mit den Standardfaktoren der VDA gerechnet.
GRI 306-1: Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 94
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 96 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 306-2: Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 90 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 94
- Siehe Audi Report 2021 Seite 95
- Siehe Audi Report 2021 Seite 96 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 306-3: Angefallener Abfall
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Mehr Informationen siehe Produkt-Compliance & Umweltschutz
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 307: Umwelt-Compliance 2016
GRI 307-1: Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen
- Für 2021 haben sich für die AUDI AG keine erheblichen Bußgelder und/oder nicht monetäre Sanktionen und/oder Streitbeilegungsverfahren aufgrund von Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen ergeben.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Weitere Informationen siehe S-Rating
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 308: Umweltbewertung der Lieferant_innen 2016
GRI 308-1: Neue Lieferant_innen, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurde
- Siehe Audi Report 2021 Seite 29
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Weitere Informationen siehe S-Rating
GRI 308-2: Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
Themenspezifische Angaben – Soziales
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 102 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 122 f.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 401: Beschäftigung 2016
GRI 401-1: Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 122 f.
- 401-1 a: Daten zur Rate der Neueinstellungen liegen nicht vor, da diese Kennzahl nicht erhoben wird. Audi arbeitet bei Neueinstellungen mit der absoluten Anzahl von Mitarbeitenden. Bei der Fluktuation berücksichtigt werden: Kündigungen, Austritt auf eigenen Wunsch ohne Wiedereinstellzusage und Dienstaufhebungsverträge. Absolute Zahlen werden nicht als interne Steuerung verwendet und liegen daher nicht in einem berichtsfähigen Format vor.
- 401-1 b: Die Daten für den gesamten Audi Konzern werden aktuell nicht systemisch erfasst. Eine manuelle Abfrage ist aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften hochkomplex sowie aufgrund der Größe des Konzerns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen. Aus diesen Gründen sowie der Tatsache, dass die Zahl nicht steuerungsrelevant ist, erfolgt keine Berichterstattung.
GRI 401-3: Elternzeit
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 21 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 21 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
GRI 402-1 Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen
- Im Falle von betrieblichen Veränderungen verpflichtet sich das Unternehmen, die Mitarbeitenden frühzeitig darüber zu informieren. Neben den gesetzlichen Pflichten, die umfassend erfüllt werden, gelten auch Abreden in betrieblichen Vereinbarungen.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
GRI 403-1: Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement und ein inte-griertes Arbeitsschutzsystem sind zwei Ansätze von Audi, um Arbeitsunfälle zu minimieren und die gesundheitlichen Ressourcen sowie die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken.
- Dabei helfen konzernweit gültige Standards. Für sämtliche betriebliche Abläufe haben Unternehmen und Betriebsratsvertretungen Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Anlagen und Fahrzeugkomponenten zu gewährleisten. Der Vorstand trägt dabei grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zudem ist jede betriebliche Führungskraft für den Arbeitsschutz in ihrem Aufsichts- und Funktionsbereich verantwortlich. Dies ist auch in einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz, die für alle Mitarbeitenden der AUDI AG gilt, festgehalten.
GRI 403-2: Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
- Flächendeckende Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen inklusive Bewertung gehören zum Grundrepertoire im Arbeitsalltag bei Audi, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.
GRI 403-3: Arbeitsmedizinische Dienste
- Durch das ganzheitliche Gesundheitsmanagement von Audi werden die Qualität und der Zugriff der Mitarbeitenden auf arbeitsmedizinische Dienste sichergestellt. Dazu werden u.a. bei potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen angeboten, sodass sichergestellt werden kann, dass das Risiko für gesundheitliche Schäden minimal ist.
GRI 403-4: Beteiligung der Mitarbeitenden, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Im Rahmen der Audi Ergonomiestrategie fördert das Unternehmen etwa eine intelligente Arbeitsorganisation sowie Maßnahmen zur Internationalisierung der Standards. Durch gezielte Beratungsgespräche sensibilisiert Audi Mitarbeitende für das Thema und ermuntert sie, eigene Vorschläge und Lösungen zu entwickeln und so ihren eigenen Arbeitsplatz selbst zu gestalten. Die Ergonomiekoordinator_innen aller Audi Standorte tauschen sich mehrmals jährlich über Maßnahmen und Entwicklungen aus.
GRI 403-5: Schulungen der Mitarbeitenden zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Um einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, bietet Audi zahlreiche Schulungen für verschiedene Mitarbeitende an, um so potenziellen Gefährdungen vorzubeugen. Beispielsweise gibt es einzelne Schulungen für neue Mitarbeitende, Gruppenleiter_innen oder speziell für kritischen Maschinenumgang.
GRI 403-6: Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden
- Das Unternehmen bietet zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung der Belegschaft. Seit zwei Jahren finden die meisten Angebote digital statt – mit dem Vorteil, dass Beschäftigte der Standorte teilnehmen können und der Zugang niedrigschwelliger ist. Durchschnittlich nehmen an Online-Vorträgen 150 Kolleg_innen teil.
GRI 403-7: Vermeidung und Minimierung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
- Für sämtliche betriebliche Abläufe haben Unternehmen und Betriebsratsvertretungen Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Anlagen und Fahrzeugkomponenten zu gewährleisten.
GRI 403-8: Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind
- Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind für alle Mitarbeitenden der AUDI AG gültig.
GRI 403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Im Jahr 2021 ereignete sich ein tödlicher Betriebsunfall im Audi Konzern. Die Betriebsunfälle von Leiharbeitnehmenden und Mitarbeitenden von Fremdfirmen sind in der angegebenen Kennzahl Unfallhäufigkeit aus Vertraulichkeits- und Datenschutzgründen nicht enthalten. Bei allen fahrzeugproduzierenden Gesellschaften des Audi Konzerns werden alle Verletzungen gemäß den länderspezifischen Vorgaben dokumentiert und ausgewertet. Ebenso werden bei den Gesellschaften alle Gefährdungen für die Beschäftigten gemäß den länderspezifischen Vorgaben systematisch beurteilt und dokumentiert. Detaillierte Angaben werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 21 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 102 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 21 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 102 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
GRI 404-1: Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und angestellter Person
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 102 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 122 f.
GRI 404-2: Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe
- Siehe Audi Report 2021 Seite 8
- Siehe Audi Report 2021 Seite 9
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 102 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 404-3: Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
- Unter Berücksichtigung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung führen die disziplinarischen Führungskräfte für alle Mitarbeitenden der AUDI AG mit variablem Leistungsentgelt sowie für die Mitarbeitenden im außertariflichen Bereich ein jährliches Beurteilungsgespräch durch.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 5
- Siehe Audi Report 2021 Seite 7
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 30
- Siehe Audi Report 2021 Seite 101
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Weitere Informationen siehe Diversity bei Audi
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
GRI 405-1: Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 122 f.
- Weitere Informationen siehe Diversity & Inclusion
- 405-1: Die Daten für den gesamten Audi Konzern liegen aktuell nicht vor, da diese aufgrund der Eigenständigkeit der Gesellschaften sowie der Größe des Konzerns nicht steuerungsrelevant sind.
- 405-1 b ii: Durch die Größe des Konzerns sowie die Eigenständigkeit der Gesellschaften ist nur die Kennzahl für die AUDI AG steuerungsrelevant. Aus diesem Grund wird der Umfang auf die Daten der AUDI AG begrenzt.
GRI 405-2: Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
- Die AUDI AG verpflichtet sich durch tarifliche und betriebliche Kollektivvereinbarungen, dass Teil- und Vollzeitmitarbeitende ein gerechtes und faires Entgelt erhalten, es entscheidet allein die Tätigkeit über die Vergütung.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 7
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 29
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 29
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
- Weitere Informationen siehe Compliance und Integrität
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016
GRI 412-1: Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde
- Siehe Audi Report 2021 Seite 7
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Weitere Informationen siehe Volkswagen Nachhaltigkeitsbericht 2021 Seite 96, 102
- Weitere Informationen siehe S-Rating
GRI 412-2: Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren
- Das Thema Menschenrechte wird bei Audi über mehrere Trainingsmaßnahmen im Unternehmen vermittelt. Basiswissen wird z.B. seit Ende 2018 in einem Kapitel des WBT „Audi Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) und ethische Entscheidungsfindung“ vermittelt. Das Training ist verpflichtend für die gesamte Belegschaft. Zum 31. Dezember 2021 hatten 99,81 Prozent aller Beschäftigten das circa 45-minütige Training absolviert.
- Ebenso ist das Thema in Form von Basiswissen im 30-minütigen WBT „Compliance Awareness“ verankert, das seit Anfang 2020 auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr haben ca. 240 Mitarbeitende an diesem Training teilgenommen.
- Seit Ende 2020 findet das 90-minütige Live-Online-Training „Wirtschaft und Menschenrechte im Unternehmenskontext – Menschenrechte achten“ statt. Alle Mitarbeitenden können es buchen; gezielt angesprochen werden Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag direkte Verantwortung für oder erhöhte Auswirkungen auf das Thema haben.
- Teilnahmen am verpflichtenden WBT „Code of Conduct“: 99,81 Prozent
In Zahlen: Ist-Teilnahmen: 53.445
Soll-Teilnahmen 54.089 (Stand: 31. Dezember 2021) - Teilnahmen am freiwilligen Live Online Training „Menschenrechte“: 50 Teilnahmen (Stand 31. Dezember 2021) (Hinweis: insgesamt fünf Trainings)
- Teilnahmen am freiwilligen WBT „Compliance Awareness“: ca. 240 Teilnahmen inklusive Mehrfachteilnahmen (Stand: 31. Dezember 2021)
- Weitere Sensibilisierung von Mitarbeitenden außerhalb von Schulungsformaten findet etwa über Vorträge in Online-Veranstaltungsformaten zu Nachhaltigkeits- oder Compliance-Themen statt.
GRI 412-3: Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menscherechtsaspekte geprüft wurden
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- Siehe Audi Report 2021 Seite 7
- Siehe Audi Report 2021 Seite 13 f.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 29
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
- Siehe Audi Report 2021 Seite 29
- Siehe Audi Report 2021 Seite 105 ff.
- Siehe Audi Report 2021 Seite 112 ff.
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferant_innen 2016
GRI 414-1: Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016
GRI 416-1: Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit
- Der Audi Qualitätsanspruch orientiert sich auch und besonders am gesellschaftlichen Wandel, an Kundenanforderungen, an gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie an den unternehmensinternen verbindlichen Verhaltensgrundsätzen. Alle Geschäftsbereiche fassen ihre Qualitätsansprüche in Ziele, steuern diese eigenverantwortlich über Kenngrößen, unterliegen unabhängigen Kontrollen und tragen zum Erreichen der Unternehmensziele bei. Audi legt besonderes Augenmerk darauf, hochwertige und sichere Fahrzeuge zu produzieren. Auch nach der Auslieferung an den_die Kund_innen behält Audi seine Produkte im Auge – ganz im Sinne der Produktbeobachtungspflicht. Im Auftrag des Vorstands untersucht der Ausschuss für Produktsicherheit (APS) Themenmeldungen für ausgelieferte Fahrzeuge und Produkte und leitet Maßnahmen ein, wenn die Anforderungen an die notwendige Produktsicherheit oder Vorschriftenkonformität nicht gegeben ist. Analog steuert der APS die Beantwortung von Anfragen von Behörden und Verbraucherschutzverbänden auf dem Gebiet der Produktsicherheit und -konformität, wenn bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und Produkte betroffen sind.
GRI 416-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit
- Im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung ist insbesondere neben Schnittstellen zum Umwelt-Compliance-Management-System (ECMS) und Product Compliance Management System (PCMS) auch die Schnittstelle zum Compliance-Management-System (CMS) hervorzuheben. Ziele sind hier u. a., Informationen über Prozessschwächen auszutauschen, gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten und somit die Compliance-Risiken von Produktsicherheit und Produktkonformität zu minimieren. Audi hat 2020 begonnen, Produktintegrität und das Product Compliance Management System (PCMS) als Ordnungsrahmen zur Gewährleistung von Produktintegrität im Unternehmen zu etablieren. Durch Einhaltung der Regelungen in der Unternehmensrichtlinie U_059 sorgen alle Mitarbeitenden dafür, Produktintegritätsrisiken zu minimieren.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016
GRI 417-1: Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung
GRI 417-2: Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
- Die AUDI AG macht grundsätzlich keine allgemeinen Angaben zum Umfang von Feldmaßnahmen.
GRI 417-3: Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation
- Im Berichtsjahr 2021 kam es zu keinen Bußgeldern und Sanktionen im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
GRI 418-1: Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten
- Wie auch im Vorjahr kam es 2021 zu keiner begründeten Beschwerde in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten.
GRI 103: Managementansatz 2016
GRI 103-1: Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
GRI 103-2: Der Managementansatz und seine Bestandteile
GRI 103-3: Beurteilung des Managementansatzes
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GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016
GRI 419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
- Bei etwaigen bekannten Compliance-Verstoß- und -Verdachtsfällen handelt es sich um Einzelfälle ohne systemisch angelegten Ursachenhintergrund. Aus Vertraulichkeitsgründen wird die Gesamtzahl der Fälle nicht berichtet.